Innovationspreis NRW 2020

„Innovation“, „Nachwuchs“ und „Ehrenpreis“, so lauten die drei Kategorien des Innovationspreises 2020. Kandidat*innen für die beiden Kategorien „Innovation“ und „Nachwuchs“ können nur auf Vorschlag nominiert werden; Eigenbewerbungen werden nicht angenommen. Vorschlagsberechtigt sind Hochschulen, Forschungseinrichtungen, forschende Unternehmen sowie seitens des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen ausgewählte Institutionen und Organisationen.
Die Preisträger*innen in den beiden Kategorien „Innovation“ und „Nachwuchs“ ermittelt eine hochkarätige Jury. Die Ehrenpreisträger*innen benennt der Innovationsminister des Landes Nordrhein-Westfalen.
Nominierungsschluss ist der 24. November 2019.