Abschied vom Eigentum?
15. Februar 2011
Welcher Begriff von Eigentum sollte in der gegenwärtigen Debatte um ein neues Urheberrecht verwendet werden? Eine neue Publikation des IFSE versammelt Antworten.
Der klassische Begriff von Eigentum bezieht sich auf Gegenstände, die vor dem Zugriff anderer geschützt werden sollten. Später wurde er auf geistige Schöpfungen übertragen, deren Nutzung und Verbreitung seither das Urheberrecht regelt. So lange diese Schöpfungen vor allem in Form von Büchern oder Tonträgern verfügbar waren, ließ sich das Recht des Urhebers relativ gut durchsetzen. In der digitalisierten Welt funktioniert das immer weniger, wie sich z.B. in der Musikindustrie zeigt.
„Die technischen Entwicklungen und unsere tägliche Praxis (stellen) viele Aspekte des so genannten „Geistigen Eigentums“ täglich in Frage“, schreiben Hergen Wöbken, Geschäftsführer des Institut für Strategieentwicklung (IFSE), und Simon Deichsel, Scientific Fellow im IFSE, im Vorwort der gerade erschienenen Online-Publikation „Abschied vom Eigentum?“.
Dienste und Inhalte wandern zunehmend ins Netz, alles scheint immer für alle frei verfügbar zu sein – und die Urheber und Rechteinhaber gehen leer aus. Das IFSE hatte verschiedene Autoren aufgerufen, in einem „One-Pager“ darzulegen, welcher Begriff von Eigentum nach ihrer Meinung in der gegenwärtigen Debatte um ein neues Urheberrecht verwendet werden sollte. Catherine Doldirina, Reinher Karl, Martin Kretschmer, Anirban Mazumdar, Christian Sprang und Karsten Wenzlaff sind diesem Aufruf gefolgt und vertreten ganz unterschiedliche Positionen.
Während manche Autoren die Wichtigkeit des möglichst freien Flusses von Infomationen und des Teilens für unsere Gesellschaft betonen, legen andere den Fokus auf das Recht des Kreativen, über sein „Geistiges Eigentum“ zu verfügen und von dessen Verwertung leben zu können.
Die Publikation „Abschied vom Eigentum?“ kann hier kostenlos heruntergeladen werden.







